Auf einen Blick: Die wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist das (einzige) Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Er leitet – zusammen mit der Pfarrerin, dem Pfarrer – nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Eine Kernaufgabe ist, darauf zu achten, dass in der Gemeinde das Wort Gottes „lauter verkündigt“ und die Sakramente „recht verwaltet“ werden.
In seine Verantwortung fallen auch die folgenden Aufgaben:
• die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
• die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde,
• die Mitverantwortung für die Seelsorge,
• die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen,
• die Ordnung der besonderen Dienste der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen der Kirche,
• die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Falle des Wahlrechts der Gemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen,
• die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde,
• die Zuständigkeit für die Gebäude,
• die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion (Dienstaufsicht über das Personal der Gemeinde).
Der Kirchenvorstand hat weiter darauf zu achten, dass die missionarische Verantwortung und die Sendung der Kirche zum Ausdruck kommen. Dies geschieht, indem
• regelmäßige Gottesdienste gefeiert, die Kirchenmusik und das geistliche Leben in der Kirchengemeinde gepflegt werden,
• religiöse Bildung für alle Altersgruppen ermöglicht wird, insbesondere im Zusammenhang der Taufe und der Konfirmation,
• diakonische Aufgaben und die gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen werden,
• ökumenische Zusammenarbeit gefördert, das Zusammenleben mit anderen Kirchen und christlichen Gemeinschaften gestaltet und das Gespräch mit Menschen anderer Religion und Kultur gesucht wird. Und:
• Der Kirchenvorstand lädt geeignete Personen zur Mitarbeit in der Gemeinde ein.